Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hier sind einige häufig gestellte Fragen für Sie beantwortet. Sollten Sie darüber hinaus Fragen oder ein Anliegen haben, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular oder telefonisch an die Praxis.
Können die Kosten von der Krankenkasse erstattet werden?
Nein. Derzeit ist keine Kostenerstattung über die Krankenkassen möglich. In Deutschland ist die Systemische Therapie als wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren eingestuft – allerdings (noch) nicht als so genanntes Richtlinienverfahren, sie wird deshalb als ambulante Leistung von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt. Sie sind somit Selbstzahler. Kosten für Paartherapie und Familientherapie werden von den Kassen ohnehin nicht erstattet.
Ihre Zahlungen für berufsbezogene Supervision, Coaching oder Systemische Einzeltherapie können gegebenenfalls als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Welche Termine sind möglich?
Termine können Sie an allen Wochentagen, einschließlich – und ohne Aufpreis – Samstag oder Sonntag erhalten, beginnend morgens ab 8 Uhr und spätestens in den Abendstunden um 20 Uhr (die Sitzung würde bei 60 Minuten dann bis 21 Uhr dauern, bei 90 Minuten bis 21.30 Uhr). Danach kommt das Sandmännchen.
Wie wird bezahlt? Ist Ratenzahlung möglich? Gibt es Ermäßigungen?
Der übliche Modus besteht darin, dass die im laufenden Monat angefallenen Kosten zum Ende des Monats oder spätestens zu Beginn des Folgemonats in Rechnung gestellt werden. Die Rechnung wird Ihnen per Post oder auf Wunsch gerne auch per E-Mail zugestellt. Der Betrag wird von Ihnen auf die angegebene Kontonummer überwiesen oder bei Ihrem nächsten Termin (innerhalb von 4 Wochen) in der Praxis bar bezahlt.
Ratenzahlung ist möglich – bitte sprechen Sie Ihren Wunsch spätestens bei Ihrem Erstgespräch in der Praxis an – wir finden dafür eine Lösung.
Ermäßigungen werden Inhabern der Familienkarte im Rhein-Kreis Neuss gewährt: Aktuell sind das 10% Nachlass auf Familientherapie, 20% Rabatt auf das Erstgespräch für Familien. Der Rabatt kann nur dann gewährt werden, wenn die Familienkarte beim ersten Termin unaufgefordert vorgezeigt wird. Rückwirkende Preisnachlässe für bereits bezahlte Praxisleistungen oder Rabatte ab einem späteren Zeitpunkt sind nicht möglich.
Wie kann ich von Terminen zurücktreten?
Rücktritte von Terminen sind spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin in schriftlicher (per E-Mail/SMS) oder mündlicher Form (telefonisch) mitzuteilen, andernfalls wird das Honorar zu 100% in Rechnung gestellt.
Darf ich meinen Hund in die Praxis mitbringen?
Ja. Das ist kein Problem.